Freizügigkeitskonto

Für die optimale Anlage Ihres Kapitals aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule):
Unser Freizügigkeitskonto - mit oder ohne Wertschriftenlösung.

Erwerbstätige, welche eine Vorsorgeeinrichtung verlassen und deren Freizügigkeitsleistungen nicht oder nicht vollumfänglich in eine Pensionskasse eingebracht werden, müssen zur Fortführung des Vorsorgeschutzes ihr Kapital aus der beruflichen Vorsorge sichern. Ein Freizügigkeitskonto bietet die folgenden Vorteile:

  • die Freizügigkeitsleistung bleibt dem Vorsorgezweck erhalten
  • keine Verrechnungssteuer
  • keine Einkommens- und Vermögenssteuer während der Laufzeit
  • Möglichkeit der Investition in Fondsanteile

 

Voraussetzungen

In den folgenden Fällen können Sie Ihr Pensionskassenguthaben auf die PRIVOR Freizügigkeitsstiftung, unseren Partner für Vorsorgelösungen, übertragen lassen:

  • Wenn Sie die Stelle wechseln und Ihr Freizügigkeitsguthaben nicht sofort oder nur teilweise in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers einbringen müssen.
  • Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben.
  • Wenn Sie sich selbstständig machen und auf die Barauszahlung Ihres Vorsorgekapitals verzichten.
  • Wenn Sie eine nicht berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung absolvieren.
  • Wenn Sie einen längeren Auslandaufenthalt machen.
  • Wenn das von der AHV vorgesehene ordentliche Pensionsalter noch nicht erreicht wurde.

Auszahlung Ihres Freizügigkeitskapitals

Das Freizügigkeitskapital wird frühestens 5 Jahre vor oder spätestens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters ausbezahlt. Ein vorzeitiger Bezug ist neben der Eigenheimfinanzierung in den folgenden, gesetzlich geregelten Fällen, möglich:

  • Sie verlassen die Schweiz endgültig (Auswanderung). Falls Sie nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. der EFTA für die Risiken Alter, Tod und Invalidität weiterhin obligatorisch versichert sind, kann nur der überobligatorische Teil des BVG-Guthabens bezogen werden.
  • Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf und unterstehen nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge.
  • Sie beziehen eine volle Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung.
  • Ihr Freizügigkeitsguthaben ist geringer als der Jahresbeitrag für die berufliche Vorsorge.
  • Im Todesfall geht das Vorsorgeguthaben an die begünstigten Personen. Diese können Sie, soweit das Gesetz es zulässt, selbst bestimmen.

Wertschriftenlösung

Wenn Sie von einem zusätzlichen Ertragspotenzial profitieren möchten, besteht beim Freizügigkeitskonto die Möglichkeit der Anlage in Wertschriften. Die verschiedenen Wertschriftenlösungen finden Sie nachstehend.